Urteil des BGH vom 29.04.2008 zur Erforderlichkeit der Weiternutzung des geschädigten Fahrzeuges bei Abrechnung fiktiver Reparaturkosten

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 220/08                                                                                                                   Verkündet am: 29.04.2008 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:              ja BGHZ:                           nein BGHR:                           nein BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Hb Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens … Urteil des BGH vom 29.04.2008 zur Erforderlichkeit der Weiternutzung des geschädigten Fahrzeuges bei Abrechnung fiktiver Reparaturkosten weiterlesen